Vertragsbedingungen
Geltung und Umfang der AGB:
Die gegenständlichen AGB finden auf jegliche Rechtsgeschäfte Anwendung. Entgegenstehende AGB finden nur Anwendung, wenn diesbezüglich einer ausdrückliche schriftliche Unterwerfung vorangegangen ist. Eine jederzeitige Änderung der AGB ohne jedwede Begründung bleibt ausdrücklich vorbehalten.
Gewährleistung:
Die Gewährleistungsfrist betreffend des vereinbarungsgegenständlichen Rennrades wird im wechselseitigen Einvernehmen um bzw. auf ein Jahr verkürzt. Dies für den Fall, dass es sich um ein gebrauchtes Rennrad handelt. Sollte es sich beim Vertragspartner um einen Unternehmer handeln, ist die Gewährleistung per se ausgeschlossen.
Haftung für Sachschäden:
Die Haftung für Schäden an - zur Ver- oder Bearbeitung übergebenen - Gegenständen wird für den Fall der leichten Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Sollte es sich beim Vertragspartner um einen Unternehmer handeln, wird der Haftungsausschluss für den Fall der schlichten groben Fahrlässigkeit erweitert.
Aufrechnungsverbot sowie Vereinbarung des Verzugszinssatzes
Ausdrücklich festgehalten wird, dass gegen die sich aus der Vereinbarung ergebenden Zahlungsverpflichtungen nur mit Forderungen aufgerechnet werden darf, welche in notarieller Form anerkannt oder gerichtlich tituliert wurden. Für den Fall des Zahlungsverzuges gilt p.a. ein Verzugszinssatz von 9% über dem jeweils gültigen Basiszinssatz als vereinbart.
Schriftformgebot:
Sofern nicht ein strengeres Formerfordernis gilt, bedürfen Änderungen oder Ergänzungen dieser Rahmenvereinbarung zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform und Unterfertigung durch die Parteien in einheitlicher Urkunde. Dies gilt auch für ein Abgehen von diesem Erfordernis.
Datenschutzerklärung:
Es wird ausdrücklich die Zustimmung zur umfassenden Verarbeitung sämtlicher Daten erteilt, welche vom Kunden entweder ausdrücklich bekannt gegebenen werden oder sich aus dem Geschäftsverlauf ergeben.
Unter einem wird die Zustimmung erteilt, dass unter Verwendung jeglicher zur Verfügung stehender Kommunikationsmittel Produkt-, Dienstleistungs- sowie Werbe- und Aktionsinformationen versendet werden dürfen. Ein Widerruf dieser Zustimmung kann über die jeweils gültige E-Mail-Adresse vorgenommen werden.
Es wird zur Kenntnis genommen, dass Dritte jeweils angegebene Daten einsehen können und dass bei einem widerrechtlichen Zugriff (Viren, Hacking u.ä.) keinerlei Haftung besteht, wobei ausdrücklich eine Speicherung sowie Sicherung der Daten dem jeweiligen Stand der Technik entsprechend gewährleistet wird.
Sollte es zu einem gesetzes- und / oder vertragswidrigen Verhalten kommen, so werden sämtliche Daten Geschlecht sowie Zugänge blockiert, dies unberührt allfälliger Zahlungsverpflichtung sowie unter ausdrücklichen Ausschluss jedweder Rückforderungsansprüche.
Zugangsdaten müssen geheimgehalten werden, um einen missbräuchlichen Zugriff zu verhindern. In diesem Zusammenhang besteht eine unbedingte sowie unverzügliche Verpflichtung zur Meldung. Bis zu dieser Meldung erfolgte Anwendungen sind vom jeweiligen Kunden zu verantworten.
Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser Rahmenvereinbarung oder eine nachträgliche Änderung oder Ergänzung unwirksam, ungültig oder undurchführbar sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit, Gültigkeit oder Durchsetzbarkeit aller übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Falle der Unwirksamkeit, Ungültigkeit oder Undurchsetzbarkeit einer Bestimmung gilt zwischen den Parteien eine dieser Bestimmung im wirtschaftlichen Ergebnis möglichst nahe kommende und nicht unwirksame, ungültige oder undurchsetzbare Bestimmung als vereinbart.
Vereinbarung der anzuwendenden Rechtsordnung
Sämtliche Vereinbarungen sowie Rechtsverhältnisse unterliegt ausschließlich österreichischem Recht, dies unter ausdrücklichem Ausschluss von Verweisnormen des IPS bzw. des UN-Kaufrechtsübereinkommen. Erfüllungsort ist stets der Firmensitz von Rennradreisen.
Gerichtsstandsvereinbarung
Für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dieser Rahmenvereinbarung, einschließlich Streitigkeiten über dessen Abschluss, Rechtswirksamkeit, Änderung und Beendigung, ist das sachlich in Betracht kommende Gericht für Graz ausschließlich zuständig, sofern zwingende Bestimmungen des Konsumentenschutzes nicht entgegenstehen.